AGB - blechkiste

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der blechkiste.net

1. Allgemeines
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende von diesen oder Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, deren Geltung wäre ausdrücklich zugestimmt worden. Die Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn bei früheren Vertragsabschlüssen in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers der Auftrag ausgeführt wurde bzw. ausgeführt wird.
Nebenabreden und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit und nicht nur zu Beweiszwecken der schriftlichen Bestätigung.

2. Angebot und Preise, Zahlungen, Aufrechnung
Unsere Angebote sind freibleibend. Die Preise gelten ab Werk/Lager ausschließlich Verpackung und Fracht.
Die angegebenen Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Wir sind berechtigt Preiserhöhungen durch gestiegene Rohstoffpreise und Löhne, die bis zum Tag der Lieferung oder Rechnungserteilung, falls letztere nach Lieferung erfolgt, vom Besteller zu verlangen, wenn die Lieferung aus von uns nicht zu vertretenden Gründen oder vereinbarungsgemäß erst 4 Monate nach Vertragsabschluss oder später erfolgt. Die Anlieferung erfolgt entsprechend den Angaben in unserer Auftragsbestätigung.
Für Lieferungen außerhalb Deutschland werden eventuelle zusätzliche Fracht- und Zollkosten 1:1 an den Auftraggeber weiter berechnet. Für alle Produkte, wenn nicht anders schriftlich vereinbart gilt, die Verpackungs- und Versandkosten richten sich nach der Art der Ware bzw. des Produktes und der Lieferstation. Zusatzkosten durch Eilbestellungen, Expressversand, Teillieferungen oder besondere Beschaffenheit des Gutes etc. gehen in jedem Fall zu Lasten des Bestellers, gleiches gilt für Mehrkosten durch Versand an andere Stationen als vereinbart. Für die Entsorgung von Einwegpackungen hat der Besteller Sorge zu tragen.

Zur Zahlung bestehen nachfolgende Möglichkeiten:

1.per Vorkasse 50% bei Auftragserteilung und 50% bei Meldung der Versandbereitschaft
2. per Vorkasse 50% bei Auftragserteilung und 50% bei Anlieferung per Nachnahme (zzgl. Nachnahmegebühr)
3. andere Zahlungsarten auf Anfrage

Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, Zinsen in gesetzlicher Höhe (5 % - Punkte über dem jeweils gültigen Basissatz), mindestens jedoch 8 % zu berechnen. Außerdem sind wir in einem solchen Fall berechtigt, sämtliche weiteren Lieferungen, auch solche aus anderen Verträgen mit dem Besteller zu verweigern bis zum vollständigen Ausgleich unserer Forderungen. Dies gilt auch dann, wenn, was uns immer vorbehalten bleibt, eine von uns nachträglich verlangte Zahlung im Falle ungünstiger Bonitätsauskunft über den Besteller nicht oder nicht vollständig innerhalb nachgelassener Frist erfolgt.
Eine Aufrechnung gegenüber unseren Ansprüchen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsbeziehung kann nicht geltend gemacht werden.

3. Zustandekommen des Vertrages bei Bestellung und Kauf im Internet über www.blechkiste.net
Indem der Kunde eine Bestellung über unsere Internetseite www.blechkiste.net bzw. per E-Mail an uns absendet, gibt er ein Angebot iSd § 145 BGB ab. Der Kunde erhält eine Bestätigung des Empfangs der Bestellung per E-Mail. Auf mögliche Fehler in den Angaben zum Sortiment auf der Website wird die blechkiste.net den Kunden ggf. gesondert hinweisen und ihm ein entsprechendes Gegenangebot unterbreiten.
Der Vertrag mit der blechkiste.net kommt zustande, wenn die blechkiste.net dieses Angebot annimmt. Die Annahme erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Ware oder Leistung. Die Erklärung der Annahme durch die blechkiste.net gegenüber dem Kunden ist nicht erforderlich; der Kunde verzichtet insoweit auf diese nach § 151 S. 1 BGB. Kann die blechkiste.net das Angebot des Kunden nicht annehmen, wird dies dem Kunden in elektronischer oder schriftlicher Form mitgeteilt.

4. Lieferfristen
In Angeboten und Auftragsbestätigungen enthaltene, sowie in mündlicher Form von Mitarbeitern, Vertretern oder Reisenden der blechkiste.net mitgeteilte Lieferfristen sind unverbindlich, soweit sie nicht ausnahmsweise in ausdrücklicher Form schriftlich zugesagt wurden. Die Einhaltung der Lieferfristen setzt voraus, dass der Besteller erforderliche Mitwirkungshandlungen rechtzeitig vornimmt und alle Details geklärt sind. Lieferzeiten beginnen prinzipiell frühestens zu dem Zeitpunkt an dem alle technischen und kaufmännischen Details geklärt sind und eine vereinbarte Vorauszahlung oder Anzahlung auf dem Konto der blechkiste.net eingegangen ist. Sollte der Besteller dies nicht einhalten, ist eine neue Lieferfrist zu vereinbaren. Hält die blechkiste.net eine vereinbarte Lieferfrist aus von ihr zu vertretenden Gründen nicht ein, so hat der Kunde eine angemessene Nachfrist für die Lieferung schriftlich zu setzen. Nach fruchtlosen Ablauf der Nachfrist hat der Besteller das Recht vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, sofern der Schaden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Inhabers oder durch vorsätzliches Handeln der Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände -z.B. bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmittel, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten usw. - auch wenn sie beim Vorlieferanten eintreten - verlängert sich, wenn die blechkiste.net an der rechtzeitigen Erfüllung ihrer Verpflichtung gehindert ist, die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung der Leistung unmöglich oder unzumutbar, so wird die blechkiste.net von der Lieferverpflichtung frei. Sofern die Lieferverzögerung länger als zwei Monate dauert, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird die blechkiste.net von der Lieferverpflichtung frei, so kann der Besteller hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Die blechkiste.net wird den Besteller unverzüglich davon in Kenntnis setzen.

5. Fristen und Abnahme
Die Nichteinhaltung von Lieferterminen in Folge unvorhergesehener Ereignisse oder höherer Gewalt berechtigt den Besteller nicht, uns in Verzug zu setzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Diese Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende dieser Hindernisse werden unverzüglich mitgeteilt.
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu Ihrem Ablauf der Gegenstand das Herstellerwerk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus. Fixgeschäfte bedürfen ausdrücklicher Bestätigung durch uns.
Teilleistungen muss der Besteller so rechtzeitig abrufen, dass eine ordnungsgemäße Erfüllung durch uns möglich ist. Mehrkosten durch Teilleistung trägt der Besteller. Die Kosten einer Abnahme nach besonderen Bedingungen trägt der Besteller.

6. Mängel
Mängelrügen müssen unverzüglich nach Empfang der Sendung schriftlich erfolgen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht unverzüglich entdeckt werden können, sind sofort bei Feststellung zu rügen.
Das Recht des Bestellers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt der rechtzeitigen Rüge an in 6 Monaten, höchstens jedoch mit Ablauf der Gewährleistungsfrist. Von uns als mangelhaft anerkannte Ware werden wir nach unserem Ermessen nachbessern oder zurücknehmen und durch einwandfreie Gegenstände ersetzen. Wir sind auch berechtigt, nach unserer Wahl an Stelle dessen den Minderwert zu ersetzen. Der Besteller hat ebenfalls das Recht, Minderung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, wenn zwei Nachbesserungsversuche von uns erfolglos blieben. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen.
Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit, sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir, nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Es gilt auch nicht bei Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Besteller gegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern. Zugesicherte Eigenschaften sind nur solche, die ausdrücklich schriftlich als solche bezeichnet sind. Für technische Beratungen über Anwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten unserer Produkte sowie alle hiermit zusammenhängenden sonstigen Angaben durch uns oder für uns Handelnde haften wir nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zusicherung, vorausgesetzt, dass der Besteller die Information erteilt hat, deren es für eine ordnungsgemäße Beratung bedurfte. Die Prüfung, ob sich die bestellte Ware für den vom Besteller vorgesehenen Verwendungszweck eignet, obliegt dem Besteller. Wir übernehmen für diese Eignung keine Gewähr. Dies gilt auch und ganz besonders bei von uns im Auftrag des Bestellers vorgenommene Hilfestellungen bei Aufmaßen und technische Ausarbeitungen wie Verlegepläne, Montagepläne, Fertigungsunterlagen etc., diese sind vom Besteller vor Fertigungsbeginn eingehend auf Richtigkeit zu prüfen und zur Fertigung schriftlich freizugeben.
Ist die Ware bereits montiert, vermischt oder verarbeitet, sind Beanstandungen ausgeschlossen.
Unwesentliche und zumutbare Abweichungen in Abmessung und Ausführung insbesondere bei Nachbe-stellungen, berechtigen nicht zu Beanstandungen, es sei denn, dass die Einhaltung von Maßen und Farbtönen ausdrücklich vereinbart worden ist. Technische Verbesserungen, sowie notwendige technische Änderungen gelten ebenfalls als vertragsgemäß, soweit sie keine Wertverschlechterung darstellen.

7. Eigentumsvorbehalt
Unsere Lieferung bleiben bis zur Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen gleich aus welchem Rechtsgrund unser Eigentum, auch wenn der Besteller Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen leistet.
Bei laufenden Rechnungen gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere gesamten Saldo-forderungen. Die verarbeitete Ware dient ebenfalls zur Sicherung unserer Forderungen in Höhe des Rechnungs-wertes der Vorbehaltsware. Bei Bearbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware durch den Besteller steht uns das Miteigentum an den neuen Sachen im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltssachen der anderen Waren einschließlich der Aufwendungen für die Bearbeitung, Verbindung und Vermischung zu. Der Besteller tritt seine Eigentumsrechte an uns ab und verwahrt die Gegenstände für uns mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Die Forderungen des Bestellers aus Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt er bereits jetzt an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.
Der Besteller ist auf unser Verlangen verpflichtet, dem Dritten die Abtretung an uns unter Angabe der Höhe unserer Forderungen bekannt zu geben. Er darf unser Eigentum und eventuell durch Bearbeitung, Verbindung und Vermischung entstandene Gegenstände nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentums-vorbehalt oder gegen Barzahlung veräußern. Bei Bezahlung mit Schecks gilt die Bezahlung erst mit der Bareinlösung als durchgeführt. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen nicht nur vorübergehend um insgesamt mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Bestellers zur entsprechenden Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

8. Lagerung
Die Lagerung gelieferter Artikel hat trocken zu erfolgen, wobei zur Vermeidung von Kondenswasserbildung kein Luftabschluss erfolgen darf. In Folien verpackte Teile sind vor Sonneneinstrahlung zu schützen, da sie nicht UV-beständig sind, insbesondere bei farbbeschichteten Teilen besteht die Gefahr einer Reaktion zwischen Fertigteiloberfläche und Verpackungsfolie. Rohteile aus Aluminium sind gut belüftet und trocken aufzubewahren um Verfärbungen (Brunnenschwärze) zu vermeiden. Eine Nichtbeachtung dieser Punkte führt zum Erlöschen der Gewährleistung.

9. Kündigung
Sollte der Besteller vor Herstellung der bestellten Ware den Vertrag kündigen, sind wir berechtigt, eine Pauschale von 30 % des Nettoauftragswertes für entgangenen Gewinn und für entstandene Kosten zu berechnen, es sei denn, der Besteller weist nach, dass uns kein oder wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Wir behalten uns den Nachweis eines höheren Schadens vor.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus Verträgen mit uns ergebenden Verpflichtungen, auch für Urkunden und Schecks ist Bad Segeberg.

11. Sonstiges
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen als unwirksam erweisen, soll die Wirksamkeit dieser Bedingungen und des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt werden. Die Parteien sind darüber einig, dass in einem solchen Fall die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen ist, die dem wirtschaftlichen Zwecken der entfallenen Bestimmung am nächsten kommt.

Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen uns und den Besteller gilt ausschließlich deutsches Recht.

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