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H Die Höhe der Dachrandabschlüsse soll bei Dachneigungen bis 5° min. 100mm und bei Dachneigungen über 5° min. 50mm betragen.
T Der äußere senkrechte Schenkel von Abdeckungen oder Randprofilen soll den oberen Rand von Putz oder Bekleidungen überlappen: bei Gebäudehöhen
bis 8m min. 50mm
über 8 bis 20m min. 80mm
über 20m min. 100mm
Der Überstand der Abdeckung muss eine Tropfkante mit min. 20mm Abstand von den zu schützenden Bauwerksteilen erhalten.
Dachrandprofile müssen ein Gefälle zur Dachseite aufweisen.
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